Wenn sich der Todestag jährt, kommen auch bei vielen Angehörigen Erinnerungen und Gefühle besonders stark auf. Es kann in dieser Zeit helfen, den Verstorbenen/die Verstorbene und sich selbst in einer grösseren Gemeinschaft der Gläubigen aufgehoben zu wissen. So können sie veranlassen, dass um die Zeit des Jahrestages des Todes ein Gottesdienst in Erinnerung an den Verstorbenen/die Verstorbene gefeiert wird. Es kann an einem solchen Tag auch verschiedener verstorbener Familienmitglieder gedacht werden.
Wenn Sie dies jedes Jahr wieder neu veranlassen, wird dies ein Jahrzeit genannt. Sie können aber auch eine Jahrzeitstiftung beantragen. Bei dieser wird automatisch für eine festgelegte Anzahl von Jahren jedes Jahr am gleichen Sonntag die Jahrzeit gefeiert. Besprechen Sie mit unserer Mitarbeiterin im Sekretariat, welche Möglichkeit für Sie am besten in Frage kommt.