Die katholische Kirchgemeinde hat ihre Wurzeln im Mittelalter und ist heute, wie die politische oder Schul-Gemeinde auch, eine Gebietskörperschaft, die innerhalb der verfassungs- und gesetzmässigen Schranken ihre Angelegenheiten selbst ordnet. Sie tut dies über ihre Organe: die Gesamtheit der Stimmberechtigten (KGV), die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission (RPK).
Die insgesamt 75 römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zürich sind wie die kantonale Körperschaft staatlich anerkannte Personen des öffentlichen Rechts und umfassen die auf ihrem Gebiet wohnhaften katholischen Mitglieder. Gemäss der geltenden Kirchenordnung, welche im Hinblick auf ein neues Kirchengesetz einer Revision unterzogen wird, schaffen die Kirchgemeinden aufgrund des Steuerrechts die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens. Die kantonale Körperschaft führt zur Bestreitung ihrer finanziellen Bedürfnisse und zur Entlastung finanzschwacher Kirchgemeinden eine Zentralkasse, die zur Hauptsache durch Beiträge der Kirchgemeinden alimentiert wird.
Durch die Kirchgemeindeversammlung wird die Kirchenpflege bestellt. Diese trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, welche in der Kirchenordnung umschrieben ist.
Als beratende Mitglieder gehören die beiden Pfarrer Josip Knežević von Rüschlikon und Marius Kaiser von Thalwil zur Kirchenpflege.
Protokoll Nr. 6 vom 6. Dezember 2022:
Beschluss: Die Kirchenpflege legt als neues Publikationsorgan (anstelle des Forums) die Homepages der Pfarreien St. Nikolaus von Myra, Rüschlikon und St. Felix und Regula, Thalwil fest.
Der Beschluss zur Änderung des Publikationsorgans wird auf den Homepages und in der Ausgabe vom vom 6. Januar 2023 des Thalwiler Anzeiger mitgeteilt. Die Öffentlichkeit wird gleichwohl in der Zeitung und im Forum in geeigneter Form über wichtige Beschlüsse der KP informiert.