Behörden

Kirchenpflege
Durch die Kirchgemeindeversammlung wird die Kirchenpflege bestellt. Diese trägt die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Kirchgemeinde. Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, welche in der Kirchenordnung umschrieben ist.
Als beratende Mitglieder gehört Pfarrer Josip Knežević von Rüschlikon und Diakon Felix Zgraggen von Thalwil zur Kirchenpflege.

Kirchgemeindeversammlung (KGV)
Sie ist das oberste Organ der Kirchgemeinde, bestehend aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten. Sie ist die Legislative der Kirchgemeinde und entscheidet über die Finanzen anlässlich einer Budgetversammlung im Herbst und einer Rechnungsabnahme im Frühling.

Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Jede Kirchgemeinde bestellt eine Rechnungsprüfungskommission (RPK) zur Überwachung des Finanzhaushalts. Für die Unabhängigkeit der RPK sorgen strenge Unvereinbarkeitsregeln.

Kirchenstiftung
Wie so viele andere Pfarreien und grosse Gemeinschaften hat auch unsere Pfarrei eine Stiftung. Gemäss ihren Statuten gestaltet sie das Leben der Pfarrei mit und unterstützt diese vor allem dort, wo andere Strukturen (Kirchenpflege, Pfarreirat) dies nicht können oder nicht vermögen. Die Stiftungsräte sind nah am Geschehen und kennen die Bedürfnisse der Pfarrei, der Pfarrer ist Präsident der Stiftung; somit sind kurze Wege und einfaches Handeln im Einklang mit den Statuten von Vorteil für die Pfarrei und dadurch für unser Dorf.
Das Stiftungsvermögen wird durch den Erlös aus Aktionen des Stiftungsrates, aber auch aus Kollekten und Zuwendungen, Legaten und Vermächtnissen gespiesen.